Konzessioniertes Elektrofachunternehmen
Gelegentlich werden durch die Mitarbeiter der Bonn Netz GmbH oder dessen Beauftragte Mängel an der Elektroinstallationsanlage im Gebäude festgestellt.
Dies kann beispielsweise bei einem Zählerwechsel der Fall sein passieren. Dabei stellen die Mitarbeiter fest, dass die Stromzähleranlage oder dessen Zusatzeinrichtungen nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit ein ordnungsgemäße Betrieb der Anlage nicht gewährleistet ist.
Aus Gründen der Sicherheit fordert die Bonn-Netz GmbH den Anlagenbetreiber gemäß der Niederspannunganschlussverordnung auf, die Elektroanlage von einem konzessionierten Installationsunternehmen -wie wir es sind- überprüfen und instandsetzen zu lassen.
Das wären zum Beispiel:
Gemäß §13 Abs. 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) obliegt es dem Anschlussnehmer, die festgestellten Mängel zu beheben, da andernfalls die Bonn Netz GmbH berechtigt ist, die Elektroanlage oder Teile davon außer Betrieb zu setzen.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Art der Einheit, sei es eine Wohneinheit, Nutzungseinheit oder Gewerbeeinheit.
Gemäß §15 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist die Bonn-Netz GmbH hierzu berechtigt.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und bieten unsere fachkundige Unterstützung an, um die festgestellten Mängel sachgemäß und gemäß geltender Normen (VDE-AR-N 4100:2019-04) und Vorschriften instand zusetzen.
Zu jeder Vorgangsnummer wird gleichzeitig das Formblatt Instandsetzungsbestätigung beigefügt. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, reichen wir die Instandsetzungsbestätigung in der entsprechenden Fachabteilung ein.
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